| Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz - Online-Magazin sieht Verstöße | |
| 31.08.2008 | |
| Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor. Gamesdynamite und Marian Härtel (www.rechtmedial.de) analysieren die Lage. Teltarif, bisher als Telekommunikations-Magazin bekannt, wirft Browsergame-Betreibern vor, den deutschen Jugendschutz zu umgehen (teltarif.de, 24.08.2008, "Browser-Games hebeln Jugendschutz aus", Link zum Beitrag). Diese Unterstellung basiert einerseits auf der Tatsache, dass bei Rollenspielen eine endlose Handlung vorliegt. Wird das Spiel durch Logout abgebrochen, entsteht, so Teltarif, das Gefühl, wichtige Spielzüge zu verpassen. Daraus entwickle sich die Spiel- oder Onlinesucht. Zweitens macht Teltarif die Probe auf's Exempel: Die Autorin meldete sich bei Bigpoint's (www.bigpoint.de) Xblaster an und nutze dabei das Geburtsdatum 05.05.2000. Mit acht Jahren wäre der Spieler zu jung für Xblaster. Als Fehlermeldung kommt nun "Falls du doch 16 Jahre alt bis, überprüfe dein Geburtsdatum." Hier wird unterstellt, dass dieser Satz die User „verleitet (...) ein falsches Geburtsdatum einzugeben.“ Steht nun die Browsergame-Branche unter Generalverdacht? Marian Härtel, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, beurteilt den Sachverhalt. Teil 2: "Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend." Teil 3: "Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren." Teil 1, Marian Härtel, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, www.rechtmedial.de Korrekt ist, dass die Regelungen der USK nicht für Onlinetitel gelten, sondern nur auf datenträgergebundende Produkte anwendbar sind. Dies hingegen bedeutet nicht, dass der Jugendschutz für Browserspielanbieter "Freiwild" ist. Anbieter von Internetdienstleistungen müssen sich ihre Angebote an § 5 Jugendmedienschutzstaatsvertrag messen lassen. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Dieser Umstand wäre hier beim Titel Xblaster zu prüfen und kann nicht einfach als gegeben angesehen werden. Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend. Ob, in welchem Umfang und zu welchen Zweck Gewalt in dem Titel umgesetzt und Jugendlichen zugänglich gemacht wird, ist vielmehr entscheident. Auch der Umstand, dass das Unternehmen Bigpoint absichtlich verleitet, ein falsches Geburtsdatum einzugeben, kann aus einer reinen Fehlermeldung nicht entnommen werden, zudem Bigpoint nach dem Medienjugendschutzvertrag nur dazu verpflichtet ist, durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren. Dies kann aktuell auch durch die Verwendung von ICRA Einstufung erfolgen. Es ist jedoch korrekt, so auch die Meinung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.), dass die aktuell Rechtslage eine eigene Einstufung des Anbieters zuläßt und ermöglicht. Dies ist, zumindest NOCH, eine Entscheidung des Gesetzgebers und kein Umgehungsversuch der Browserspielanbieter. Teil 1: Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor. Teil 3: "Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren." Teil 2, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, www.rechtmedial.de Leider wird in dem Artikel von Teltarif die Medienkompetenz der Eltern vernachlässigt, obwohl ja selbst angesprochen. Nur weil ein internetfähiger PC für den von Teltarif kreierten Achtjährigen vorhanden ist, sollte dies nicht ein Freibrief für die unbeschränkte Nutzung sein. Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren. Es existieren auch zahlreiche sehr familienfreundliche Browserspiele, die durch die einseitige Betrachtungsweise von Teltarif leider alle über den selben Kamm geschoren werden. Auch mit der These, dass das Ausloggen aus einem Onlinespiel die Spiel- oder Onlinesucht fördert, schießt Teltarif über das Ziel hinaus. Auch ein klassisches PC- oder Konsolenspiel kann man zwischendrin beenden und fühlt mitunter den Drang, es fortzusetzen. Mit dem Argument, dass das Spielgeschehen auch nach dem Ausloggen fortgesetzt wird, wird eine durchaus ernst zu nehmende psychologische Erkrankung trivialisiert und laienhaft eine generelle Behauptung auch gegenüber psychisch stabilen Spielern aufgestellt. Die Aussage lässt sich daher viel mehr als populistisch durchsetzten, aber letztendlich untauglichen Versuch, die Browserspielbranche zu diskreditieren, entlarven. Richtig ist jedoch, dass auch Browserspielbetreiber und sonstige Anbieter sich an die Vorgaben des Jugendschutzes in Deutschland zu halten haben - ein Thema, welches Browserspielbetreiber durchaus ernst nehmen sollten. Diesen Vorgaben wird Bigpoint bisher aber gerecht, auch was die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten angeht. Teil 1: Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor. Teil 2: "Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend." | |
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