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01.09.2008
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Special: Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz
Online-Magazin sieht Verstöße


von: Robert "robot" Schmidt

Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor.

Gamesdynamite und Marian Härtel (www.rechtmedial.de) analysieren die Lage.


Teltarif, bisher als Telekommunikations-Magazin bekannt, wirft Browsergame-Betreibern vor, den deutschen Jugendschutz zu umgehen (teltarif.de, 24.08.2008, "Browser-Games hebeln Jugendschutz aus", Link zum Beitrag). Diese Unterstellung basiert einerseits auf der Tatsache, dass bei Rollenspielen eine endlose Handlung vorliegt. Wird das Spiel durch Logout abgebrochen, entsteht, so Teltarif, das Gefühl, wichtige Spielzüge zu verpassen. Daraus entwickle sich die Spiel- oder Onlinesucht.

Zweitens macht Teltarif die Probe auf's Exempel: Die Autorin meldete sich bei Bigpoint's (www.bigpoint.de) Xblaster an und nutze dabei das Geburtsdatum 05.05.2000. Mit acht Jahren wäre der Spieler zu jung für Xblaster. Als Fehlermeldung kommt nun "Falls du doch 16 Jahre alt bis, überprüfe dein Geburtsdatum." Hier wird unterstellt, dass dieser Satz die User „verleitet (...) ein falsches Geburtsdatum einzugeben.“


Steht nun die Browsergame-Branche unter Generalverdacht? Marian Härtel, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, beurteilt den Sachverhalt.


Teil 2: "Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend."
Teil 3: "Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren."
81 Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz Online-Magazin sieht Verstöße

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Kommentare zum Artikel

FSK und BGsvon vicklik, am 02.09.2008, 15:25
Wie in dem Artikel richtig beschrieben steht, kann man als Browsergame Betreiber leider gar offziell sein Spiel prüfen lassen und mit einer entsprechenden Altersbeschränkung/-freigabe versehen. Hab selbst (als mir diese Regelung noch nicht bekannt war) bei der Prüfstelle eine entsprechende Anfrage an die Prüfstelle geschickt und wurde mit der Begründung, dass Browsergames nicht geprüft werden, abgewiesen. Finde es schade, da es mit Sicherheit viele Betreiber gibt, die, wie wir, gerne Ihre Spiele einer offiziellen Prüfung unterziehen lassen würden, es aber gar nicht dürfen.
von vicklik, am 11.09.2008, 08:39
Also in meinen Augen fallen solche Summen jedoch klar unter den "Taschengeldparagraf". Ist ja das gleiche, wenn Jugendliche Paninni Bildchen am Kiosk kaufen. Jede einzelne Packung kostet auch kaum etwas, aber bis das Album voll ist kommen schon ein paar Euro zusammen. Damit scheint der Gesetzgeber auch keinerlei Problem zu haben.
Gewaltfreie Spielevon Rollmoppps, am 28.11.2008, 18:05
Ich und meine Kinder spielen immer hier: Online SpieleDa kann ich mir sicher sein, dass alles gewaltfrei abläuft.
Margot
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