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01.09.2008 |
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Special: Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz |
von: Robert "robot" Schmidt |
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Teil 1, Marian Härtel, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, www.rechtmedial.de Korrekt ist, dass die Regelungen der USK nicht für Onlinetitel gelten, sondern nur auf datenträgergebundende Produkte anwendbar sind. Dies hingegen bedeutet nicht, dass der Jugendschutz für Browserspielanbieter "Freiwild" ist. Anbieter von Internetdienstleistungen müssen sich ihre Angebote an § 5 Jugendmedienschutzstaatsvertrag messen lassen. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Dieser Umstand wäre hier beim Titel Xblaster zu prüfen und kann nicht einfach als gegeben angesehen werden. Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend. Ob, in welchem Umfang und zu welchen Zweck Gewalt in dem Titel umgesetzt und Jugendlichen zugänglich gemacht wird, ist vielmehr entscheident. Auch der Umstand, dass das Unternehmen Bigpoint absichtlich verleitet, ein falsches Geburtsdatum einzugeben, kann aus einer reinen Fehlermeldung nicht entnommen werden, zudem Bigpoint nach dem Medienjugendschutzvertrag nur dazu verpflichtet ist, durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren. Dies kann aktuell auch durch die Verwendung von ICRA Einstufung erfolgen. Es ist jedoch korrekt, so auch die Meinung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.), dass die aktuell Rechtslage eine eigene Einstufung des Anbieters zuläßt und ermöglicht. Dies ist, zumindest NOCH, eine Entscheidung des Gesetzgebers und kein Umgehungsversuch der Browserspielanbieter. Teil 1: Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor. Teil 3: "Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren." |
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Margot