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01.09.2008
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Special: Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz
Online-Magazin sieht Verstöße


von: Robert "robot" Schmidt

Teil 2, Medienrecht-Anwalt aus Berlin, www.rechtmedial.de

Leider wird in dem Artikel von Teltarif die Medienkompetenz der Eltern vernachlässigt, obwohl ja selbst angesprochen. Nur weil ein internetfähiger PC für den von Teltarif kreierten Achtjährigen vorhanden ist, sollte dies nicht ein Freibrief für die unbeschränkte Nutzung sein. Wenn an bestimmmten Onlinetiteln Bedenken bestehen, ist es insbesondere auch die Aufgabe von Eltern, die Nutzung dieser Spiele zu reglementieren. Es existieren auch zahlreiche sehr familienfreundliche Browserspiele, die durch die einseitige Betrachtungsweise von Teltarif leider alle über den selben Kamm geschoren werden.

Auch mit der These, dass das Ausloggen aus einem Onlinespiel die Spiel- oder Onlinesucht fördert, schießt Teltarif über das Ziel hinaus. Auch ein klassisches PC- oder Konsolenspiel kann man zwischendrin beenden und fühlt mitunter den Drang, es fortzusetzen. Mit dem Argument, dass das Spielgeschehen auch nach dem Ausloggen fortgesetzt wird, wird eine durchaus ernst zu nehmende psychologische Erkrankung trivialisiert und laienhaft eine generelle Behauptung auch gegenüber psychisch stabilen Spielern aufgestellt.

Die Aussage lässt sich daher viel mehr als populistisch durchsetzten, aber letztendlich untauglichen Versuch, die Browserspielbranche zu diskreditieren, entlarven.

Richtig ist jedoch, dass auch Browserspielbetreiber und sonstige Anbieter sich an die Vorgaben des Jugendschutzes in Deutschland zu halten haben - ein Thema, welches Browserspielbetreiber durchaus ernst nehmen sollten. Diesen Vorgaben wird Bigpoint bisher aber gerecht, auch was die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten angeht.


Teil 1: Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Ein Online-Magazin wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor.
Teil 2: "Die Verwendung von kriegerischem Material ist per se nicht entwicklungsgefährdend."
81 Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz Online-Magazin sieht Verstöße

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Kommentare zum Artikel

FSK und BGsvon vicklik, am 02.09.2008, 15:25
Wie in dem Artikel richtig beschrieben steht, kann man als Browsergame Betreiber leider gar offziell sein Spiel prüfen lassen und mit einer entsprechenden Altersbeschränkung/-freigabe versehen. Hab selbst (als mir diese Regelung noch nicht bekannt war) bei der Prüfstelle eine entsprechende Anfrage an die Prüfstelle geschickt und wurde mit der Begründung, dass Browsergames nicht geprüft werden, abgewiesen. Finde es schade, da es mit Sicherheit viele Betreiber gibt, die, wie wir, gerne Ihre Spiele einer offiziellen Prüfung unterziehen lassen würden, es aber gar nicht dürfen.
von vicklik, am 11.09.2008, 08:39
Also in meinen Augen fallen solche Summen jedoch klar unter den "Taschengeldparagraf". Ist ja das gleiche, wenn Jugendliche Paninni Bildchen am Kiosk kaufen. Jede einzelne Packung kostet auch kaum etwas, aber bis das Album voll ist kommen schon ein paar Euro zusammen. Damit scheint der Gesetzgeber auch keinerlei Problem zu haben.
Gewaltfreie Spielevon Rollmoppps, am 28.11.2008, 18:05
Ich und meine Kinder spielen immer hier: Online SpieleDa kann ich mir sicher sein, dass alles gewaltfrei abläuft.
Margot
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